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   LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15 WA   

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https://dejure.org/2016,651
LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15 WA (https://dejure.org/2016,651)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.01.2016 - L 11 AS 774/15 WA (https://dejure.org/2016,651)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - L 11 AS 774/15 WA (https://dejure.org/2016,651)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 152/14

    Zurückverweisung an das SG, Auslegung des Klageantrags, klägerisches Begehren

    Auszug aus LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15
    Die Klage auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 18.03.2015 abgeschlossenen Verfahrens L 11 AS 152/14 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AS 152/14.

    Dagegen hat der Kläger Berufung beim LSG eingelegt (L 11 AS 152/14).

    Im Übrigen hat der Senat mit weiterem Urteil vom 18.03.2015 (L 11 AS 152/14) - antragsgemäß - den Gerichtsbescheid des SG vom 20.12.2013 in Bezug auf die Niederschlagung bzw. den Erlass der Darlehensforderung, die Übernahme von Beiträgen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010, die Zahlung von weiteren Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 1.440 EUR für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 und die Zahlung von 219 EUR bezüglich einer Kostenrechnung des Landgerichts O. aufgehoben und den Rechtsstreit insoweit zur erneuten Entscheidung an das SG zurückverwiesen.

    Der Kläger hat beim LSG die Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 AS 152/14 beantragt.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Verfahren L 11 AS 152/14 wieder aufzunehmen und das Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 18.03.2015 und den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20.12.2013 in Bezug auf die Niederschlagung bzw. den Erlass der Darlehensforderung, die Übernahme von Beiträgen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010, die Zahlung von weiteren Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 1.440 EUR für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 und die Zahlung von 219 EUR bezüglich einer Kostenrechnung des Landgerichts O. aufzuheben sowie den Rechtsstreit insoweit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Würzburg zurückzuverweisen.

    die Wiederaufnahmeklage gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18.03.2015 - L 11 AS 152/14 - als unzulässig zu verwerfen bzw. im Falle der Zulässigkeit die Klage als unbegründet zurückzuweisen.

    Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 AS 152/14 ist nicht statthaft und damit als unzulässig zu verwerfen.

    Eine mündliche Verhandlung hat im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 152/14 bereits stattgefunden.

    Der Kläger will mit diesem Verfahren die Fortsetzung des früheren Berufungsverfahrens L 11 AS 152/14 sowie die Zurückverweisung des Rechtsstreits an das SG erreichen.

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 104/15

    Grundstücke, Aufrechnung, Darlehen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15
    Der Senat hat mit Beschluss vom 11.02.2015 das Begehren des Klägers im Hinblick auf die Anfechtung des Bescheides vom 23.07.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.09.2012 abgetrennt und die angefochtenen Bescheide mit Urteil vom 18.03.2015 aufgehoben (L 11 AS 104/15).

    Das ursprünglich - bis zur Abtrennung - ebenfalls im Berufungsverfahren streitige Begehren im Hinblick auf die Anfechtung des Bescheides vom 23.07.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.09.2012 hat sich durch die Aufhebung des Bescheides mit Urteil des Senats vom 18.03.2015 (L 11 AS 104/15) ebenfalls erledigt.

  • SG Würzburg, 21.04.2016 - S 18 AS 184/15

    Fehlende Pflichtversicherung aufgrund darlehensweisem Bezug von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15
    Nach Mitteilung des SG ist das Verfahren dort unter dem Az S 18 AS 184/15 ZVW anhängig.

    Das entsprechende Verfahren ist beim SG unter dem Az S 18 AS 184/15 ZVW anhängig.

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15
    Der Senat konnte durch Beschluss entscheiden, weil die Wiederaufnahmeklage nicht statthaft ist (§ 158 Sätze 1 und 2 Sozialgerichtsgesetz -SGG- analog; zur Möglichkeit, auch über nicht statthafte Wiederaufnahmeklagen durch Beschluss und ohne Hinzuziehung von ehrenamtlichen Richtern zu entscheiden: BSG, Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 6 Rn. 11; Beschluss vom 18.09.2014 - B 14 AS 85/14 B - juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 179 Rn. 9).
  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 85/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Verfahrensfehler - Entscheidung durch

    Auszug aus LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15
    Der Senat konnte durch Beschluss entscheiden, weil die Wiederaufnahmeklage nicht statthaft ist (§ 158 Sätze 1 und 2 Sozialgerichtsgesetz -SGG- analog; zur Möglichkeit, auch über nicht statthafte Wiederaufnahmeklagen durch Beschluss und ohne Hinzuziehung von ehrenamtlichen Richtern zu entscheiden: BSG, Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 6 Rn. 11; Beschluss vom 18.09.2014 - B 14 AS 85/14 B - juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 179 Rn. 9).
  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11

    Zu den Voraussetzungen der Verwertbarkeit von Immobilienvermögen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15
    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • BSG, 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B
    Auszug aus LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15
    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
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